EU-Israel Handel

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel wurde 1995 unterzeichnet und im Jahr 2000 umgesetzt.

Die EU ist heute der größte Handelspartner Israels – € 34,3 Mrd. 2016, € 36,2 Mrd. 2017.

Die EU-Politik der verbalen Verurteilung von Israels anhaltenden Verstößen und international anerkannten Verbrechen ist eine unzureichende Reaktion.

Die EU muss handeln, um ihren vorrangigen Verpflichtungen nachzukommen:

  • Verbot der Kolonisierung, des Bevölkerungstransfers und der Annexion.
  • Verbot der Plünderung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen.
  • Verbot der institutionalisierten Diskriminierung und Ungleichheit.
  • Verbot von vorsätzlicher Tötung und Folter.

Die Handelsbeziehungen der EU und ihrer Staaten mit Israel untergraben ihre internationalen Verpflichtungen. Der Handel mit Israels Kolonien ist ILLEGAL.

Die Europäische Union sollte:

  • ALLE IMPORTE AUS UND EXPORTE IN ISRAELS KOLONIEN VERBIETEN.
  • ALLE EINFUHREN VON UNTERNEHMEN mit Sitz in Israel verbieten, die in den besetzten Gebieten tätig sind oder aus der Produktion profitieren.
  • DAS ASSOZIIERUNGSABKOMMEN ANNULLIEREN, SOLANGE ISRAEL WEITERHIN GEGEN DAS VÖLKERRECHT VERSTÖSST.
  • SANKTIONEN EINLEITEN, UM DRUCK AUF ISRAEL AUSZUÜBEN, BIS ES SICH AN DAS ABKOMMEN HÄLT.

(Produziert von: BADIL Resource Center 2018)

BADIL Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights ist eine unabhängige, gemeinnützige Menschenrechts­organisation, die sich für die Rechte palästinensischer Flüchtlinge und Binnenvertriebener einsetzt.

Seit 2006 hat BADIL einen besonderen beratenden Status bei den Vereinten Nationen. BADIL ist der Ansicht, dass die einzig machbare und dauerhafte Lösung eine ist, die auf Rechten und Gerechtigkeit beruht und sich aus den internationalen Menschenrechten, dem humanitären Völkerrecht und dem Flüchtlingsrecht, den Grundsätzen der Gerechtigkeit und den bewährten Verfahrensweisen der Staaten ableitet.

 

https://www.badil.org/cached_uploads/view/2021/04/20/eu-israel-trade-1618907751.pdf